GEAS – Inhaftierung und „Asylverfahren“ an den Außengrenzen
Die im April 2024 verabschiedete Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) hat umfassende und tiefgreifende Auswirkungen auf den Flüchtlingsschutz in Europa. Diese Reform wird von PRO ASYL und anderen politisch links orientierten Organisationen stark kritisiert, da sie die Rechte und den Schutz von Geflüchteten massiv einschränkt.
Die GEAS-Reform führt verpflichtende Asylverfahren an den Außengrenzen der EU ein. Nach einem ersten Screening werden Asylsuchende in beschleunigten Verfahren bis zu 12 Wochen in Lagern an den EU-Außengrenzen inhaftiert, bevor über ihre Asylanträge entschieden wird. Diese Verfahren sind darauf ausgelegt, Anträge schnell abzulehnen und Abschiebungen in sogenannte sichere Drittstaaten zu erleichtern, ohne die tatsächlichen Fluchtgründe der Betroffenen ausreichend zu prüfen. Hiermit wird das Menschenrecht auf Asyl ausgehebelt, indem Menschen daran gehindert werden in ein Land ihrer Wahl zu gelangen und dort Asyl zu beantragen. Ein Verfahren, dass auf Effizienz und Verhinderung von Asyl ausgelegt ist, kann Menschenrechtsstandards auf ein faires Gerichtsverfahren nicht entsprechen. Mit der neuen Reform wird ein reguläres Asylverfahren in einem EU-Land für viele Schutzsuchende de facto unmöglich gemacht. Die Asylverfahren an den Außengrenzen bieten keine ausreichende rechtliche Unterstützung und Beratungsangebote, was zu unfairen und voreingenommenen Entscheidungen führt. Dies stellt eine erhebliche Verschlechterung im Vergleich zu den bisherigen Standards dar und gefährdet den Zugang zu einem fairen Asylverfahren.
Die Inhaftierung von Geflüchteten während des „Asylverfahrens“, einschließlich Kindern, führt zu schwerwiegenden psychologischen und physischen Belastungen. Diese Maßnahmen betreffen auch Familien und verletzen die Rechte von Kindern, da Ausnahmen für Kinder nicht vorgesehen sind – Asylverfahren von Familien sollen lediglich mit höherer Priorität bearbeitet werden. Trotz ursprünglicher Forderungen nach Ausnahmen für Minderjährige hat das Europäische Parlament letztlich beschlossen, dass auch Kinder und Familien den beschleunigten Verfahren und der Inhaftierung unterliegen. Dies widerspricht grundlegenden Menschenrechtsstandards und der UN-Kinderrechtskonvention. Grundsätzlich ist der Freiheitsentzug von Menschen insb Kinder scheiße, darüber hinaus haben die Erfahrungen und Berichte in Geflüchtetenlagern gezeigt, dass sich die mangelnde Sicherheit, Infrastruktur und Hygienestandards zu erheblichen psychischen und physischen Schäden bei Kindern führen. Kinder leiden unter extremen Stress, Angstzuständen und Depressionen – nicht selten verletzen Kinder sich unter diesen Bedingungen selbst oder kämpfen mit Suizidgedanken um ihr Leben. Die durch die GEAS-Reform fehlenden Aussichten auf ein faires Asylverfahren werden diese Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung verstärken.
Die ohnehin schon prekäre Situation für Geflüchtete in Europa wird durch die GEAS-Reform weiter verschärft. Anstatt Schutzsuchenden einen sicheren Hafen zu bieten, erhöht die EU den Druck auf Länder an den Außengrenzen und verlagert die Verantwortung auf Drittstaaten, oft ohne ausreichende Schutzstandards. Die GEAS-Reform steht im Widerspruch zu den Grundprinzipien des internationalen Menschenrechtsschutzes, gefährdet die ohnehin schon schwierige Situation für Geflüchtete und hebeln den internationalen Geflüchtetenschutz aus. Es stellt den Höhepunkt der Ökonomisierung der europäischen Abschottungspolitik dar, deren Ziel die
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